02.02.01.10 (Bayern) Disponieren von Teilen und Materialien
- Laufende Nr
- 68
- SYS_1
- 02
- SYS_2
- 02.02
- SYS_3
- 02.02.01
- SYS_4
- 02.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Logistik
- UNB
- Materialwesen
- AUFGFAM
- Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
- ERAAA
- Disponieren von Teilen und Materialien
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 7
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Störungsfreie Materialversorgung eines Teilespektrums sicherstellen (mengen- und termingerecht). Hierzu gehört im Einzelnen: Material-/Teilebedarf und ggf. dazugehörender Sonderteilebedarf feststellen, Disposition durchführen, Kontrolle von Lieferabrufen, Abrufbestätigungen überprüfen, Liefersituationen abklären, Lieferungen anmahnen. Materialeingänge überwachen, Reklamationen bearbeiten und Korrekturen bzgl. Überbeständen bzw. Fehlteilen durchführen. Darüber hinaus sind Bedarfsmengen ggf. zusammen mit den Fachabteilungen zu schätzen. Hierbei sind Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu berücksichtigen. Lieferpläne aufstellen und mit Lieferanten abstimmen. Kritische Teile rechtzeitig bereitstellen, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien zwischen mehreren Lieferanten nach Vorgaben auswählen. Bei Engpässen oder sonstigen Lieferschwierigkeiten (z.B. Vormaterialengpässe, Qualitätseinbrüche, höhere Gewalt) Maßnahmen zur Produktionssicherung veranlassen, Umdispositionen durchführen. Inventurergebnisse auswerten, Abweichungen klären, ggf. an Fachabteilungen zur Klärung weiterleiten und anschließend die Dispositionsunterlagen bereinigen. Vorschläge zur Verwertung von Überbeständen ausarbeiten.
BBG
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Industriemechaniker/-in) erworben werden. Das Sicherstellen der störungsfreien Materialversorgung sowie detaillierte Kenntnisse der Einzelteile und der betrieblichen Abläufe in Verbindung mit den Lieferantenmöglichkeiten erfordern zusätzlich eine mehrjährige fachspezifische Erfahrung oder einschlägige qualifizierte Weiterbildung.